Pflegegrad & Leistungen
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung. Wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Leistungen für Ihre individuelle Situation zu finden und zu beantragen.
BASIS-UNTERSTÜTZUNG
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Leistungen umfassen primär den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
ERHÖHTER BEDARF
Pflegegrad 2 bis 3
Erhebliche bis schwere Beeinträchtigung. Hier stehen Ihnen bereits Pflegegeld für Angehörige oder Pflegesachleistungen durch unseren Dienst in höherem Maße zu.
INTENSIVPFLEGE
Pflegegrad 4 bis 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Wir gewährleisten eine umfassende medizinische und pflegerische Rundumbetreuung.
Pflegesachleistungen & Pflegegeld
Die Finanzierung der Pflege ist ein zentrales Thema. Wir unterstützen Sie dabei, die optimalen Leistungen Ihrer Pflegekasse zu nutzen. Je nach Bedarf können Sie zwischen Pflegesachleistungen für die professionelle Hilfe durch unseren ambulanten Dienst oder dem Pflegegeld für die eigenständig organisierte Pflege wählen.
Oft ist auch eine Kombinationsleistung sinnvoll, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, damit Sie finanziell optimal abgesichert sind.
Verhinderungspflege:
Entlastung für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige durch Urlaub, Krankheit oder private Termine vorübergehend verhindert sind, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege. Wir sichern die gewohnte Betreuung in Ihrem Zuhause, damit Sie sich beruhigt eine Auszeit nehmen können.
- Stundenweise oder tageweise Abrechnung möglich
- Finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse
- Kombinierbar mit nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege
- Voraussetzung: Bestehender Pflegegrad und Vorpflegezeit
131 €
Monatlicher Entlastungsbetrag
Jeder Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131€ pro Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann für Leistungen der Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, teilstationäre Pflege oder anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – wie zum Beispiel unsere Hauswirtschaft oder Betreuung – eingesetzt werden.
Sicher in den eigenen vier Wänden
Oft sind es kleine Barrieren, die den Alltag erschweren. Wir beraten Sie umfassend zur Wohnraumanpassung, damit Sie weiterhin sicher und selbstbestimmt in Ihrem gewohnten Umfeld leben können. Von Haltegriffen bis hin zu komplexen Umbauten – wir zeigen Ihnen, wie Sie Zuschüsse der Pflegekasse optimal nutzen.
Beratung pflegender Angehöriger
Die Pflege eines geliebten Menschen zu Hause ist eine wertvolle, aber auch herausfordernde Aufgabe. Oft entstehen Unsicherheiten über den richtigen Umgang mit der Situation oder die eigenen Grenzen werden spürbar. Wir lassen Sie in dieser Situation nicht allein.
In unseren persönlichen Beratungsgesprächen stärken wir Ihre Pflegekompetenz, vermitteln praktische Tipps für den Pflegealltag und zeigen Wege zur emotionalen und körperlichen Entlastung auf. Gemeinsam finden wir Lösungen, die sowohl dem Pflegebedürftigen als auch Ihnen als pflegendem Angehörigen gerecht werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag und fördern die Selbstständigkeit. Wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Monatlicher Zuschuss
Bis zu 40€ monatlich
Technische Pflegehilfsmittel
Ob Pflegebetten, Rollstühle oder Lagerungshilfen – wir beraten Sie kompetent zur Auswahl und Beantragung langlebiger technischer Hilfsmittel, die die Pflege erleichtern.
Verbrauchsprodukte
Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe und mehr – direkt zu Ihnen nach Hause geliefert.
Beratung nach §37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und die Pflege durch Angehörige oder Freunde sichergestellt wird, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI gesetzlich vorgeschrieben. Diese Besuche dienen der Sicherung der Pflegequalität und bieten wertvolle Unterstützung im Pflegealltag.
Wir führen diese Beratungen einfühlsam und kompetent bei Ihnen zu Hause durch. Dabei klären wir Fragen zur Pflegesituation, geben praktische Tipps zur Erleichterung der Pflege und informieren über weitere Hilfsmittel oder Entlastungsmöglichkeiten. Wir kümmern uns zudem um den notwendigen Nachweis für Ihre Pflegekasse.